Informationen über die aktuelle Planungen

Neue Windenergieanlagen am Süd-Elm

Am Donnerstag, 16. Juli 2026, fand unser Gruppentreffen im DGH Eitzum statt. Einer der Schwerpunkte des Abends war die Vorstellung und Diskussion der aktuellen Planungen für neue Windenergieanlagen am Süd-Elm.

 

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, Ratsfrauen und Ratsherren der betroffenen Gemeinden am Süd-Elm sowie den anwesenden Kreistagsabgeordneten für das große Interesse und die rege Teilnahme. Die hohe Resonanz hat gezeigt, wie sehr dieses Thema die Menschen in unserer Region bewegt.

 

Nach einer rechtlichen Einordnung der Planungen durch den 1. Vorsitzenden entwickelte sich eine lebhafte Diskussion. Dabei wurde deutlich, dass sich keiner der Teilnehmenden gegen den Ausbau erneuerbarer Energien aussprach. Kritisch gesehen wurden vielmehr die aus Sicht vieler überdimensionierten Windenergieanlagen mit einer geplanten Höhe von inzwischen über 250 Metern sowie der Umfang der vorgesehenen Planungsgebiete. Dies führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes mit negativen Folgen für Mensch und Tier.

 

Der gesetzliche Rahmen

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) verfolgt das Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Bundesgebiet) bis zum Jahr 2030 auf mind. 80 Prozent zu steigern. Erreicht werden soll dieses Ziel durch den umwelt- und netzverträglichen Ausbau von Solar- und Windenergie, Biogasanlagen, Geothermie sowie der Wasserkraft einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie.

 

Die Errichtung und der Betrieb dieser Anlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen liegen nach dem Gesetz im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

 

Die Konflikte entzündeten sich aktuell aus einer Flächeninanspruchnahme durch Windkraftanlagen, die in Teilen deutlich über die Zielerreichungsvorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetz hinausgeht.

 

Schon die Planungen des Regionalverbandes Braunschweig gehen über diese Zielerreichungsvorgaben hinaus. Der Regionalverband beruft sich dabei auf das Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetz.

 

Auswirkungen der Planungen auf Natur und Landschaft

Der Regionalverband verfolgt mit seinen Planungen das Ziel, einer sogenannten „Verspargelung“ der Landschaft vorzubeugen. Diese könnte nach Auffassung des Regionalverbandes eintreten, wenn die Planungen nicht rechtzeitig beschlossen würden. In diesem Fall drohe die sogenannte „Super-Privilegierung“ für den Bau von Windenergieanlagen.

Am Beispiel des Rotmilans (Milvus milvus), einer im Bundesnaturschutzgesetz als schlaggefährdet eingestuften Vogelart, wurde dessen Gefährdung umfassend und sachlich diskutiert.

 

Zur Veranschaulichung der möglichen Auswirkungen der Planungen sind rechts zwei Karten aus dem Umweltbericht des Regionalverbandes Braunschweig abgebildet.


Stellungnahme des NABU

Der NABU Schöppenstedt hatte sich bereits im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zum „RROP – Sachlichen Teilprogramm Windenergie 2025“ gemeinsam mit dem NABU Wolfenbüttel mit einer Stellungnahme (Registriernummer 833) in das Planungsverfahren eingebracht.

 

Als Ergebnis dieser Beteiligung nahm der Regionalverband Braunschweig daraufhin die Planungen im Bereich des Wasservogelreservats Schöppenstedter Teiche um 500 Meter zurück.


Wir bleiben am Planungsprozess beteiligt

Für uns als NABU Schöppenstedt ist klar: Wir werden uns auch weiterhin für die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie vor Ort einsetzen – nicht nur zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den europäischen Vogelschutzgebieten, sondern auch darüber hinaus.

 

Sobald der Regionalverband Braunschweig die zweite Auslegung des „RROP – Sachliches Teilprogramm Windenergie 2025“ veröffentlicht, werden wir uns erneut  in den Planungsprozess einbringen.

 

Auch im weiteren Planungsverfahren setzen wir auf breite Unterstützung.
Gemeinsam können wir uns für einen naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien und den Schutz unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt einsetzen.

Wir werden an dieser Stelle auch künftig über die weiteren Entwicklungen informieren.